Diebstahl nachweisen Arbeitgeber
Wird vom Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ein Diebstahl begangen (Mitarbeiterdiebstahl) so kann der Arbeitnehmer unabhängig vom Wert des Gegenstandes ein fristloses Kündigung aussprechen. Da der Diebstahl das Arbeitsklima negativ beeinträchtigt und das Vertrauensverhältnis ohnehin nachhaltig stört ist, sprechen die meisten Arbeitgeber in der Regel keine Abmahnung aus sondern beenden das Arbeitsverhältnis zeitnah. Auch in einzelnen Fällen in denen der Diebstahl nachweislich nicht feststeht, kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen. Hierzulande sind sog. Verdachtskündigung an strenge Maßstäbe geknüpft. Da man in der Praxis den Diebstahl in seltensten Fällen beweisen kann wird aufgrund der Beweisschwierigkeiten vor Gericht die Kündigung auf einen Verdacht hin angewandt. Sollten dem Arbeitgeber Beweise vorliegen, im Gegensatz zur Verdachtskündigung die vor Gericht bestand haben kann er eine Tatkündigung aussprechen.
Diebstahl führt fast immer zur Kündigung
Wird einem Arbeitnehmer gekündigt weil er nachweislich im Rahmen seiner Arbeit etwas gestohlen hat, wird in der Regel eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Das Arbeitsverhältnis wird dabei ohne die Einhaltung vertraglicher oder gesetzlicher Kündigungsfristen gekündigt. Rein rechtlich gesehen ist dieses Vorgehen nicht zu beanstanden. Bei einer fristlosen Kündigung verlangt das Gesetz einen trifftigen Grund. Bei einem Diebstahl ist dies ohnehin gegeben. Es spielt keine Rolle welchen Wert der Gegenstand hat. Jedoch muss die fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung beim Arbeitnehmer eingegangen sein. Sollte sich der Zugang der Kündigung innerhalb der Frist beim Arbeitnehmer nicht eintreffen dann muss der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis Ordentlich- also fristgemäß kündigen.
Die Rechtslage hinsichtlich Eigentumsdelikte ist unmissverständlich. Die Maßnahmen die Sie ergreifen sollten jedoch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Sie sollten den Mitarbeiter auf jeden Fall ermahnen, und Bagatellfälle nicht tolerieren. Sonst entsteht der Eindruck dass Sie solche Vorfälle ohne Sanktionierung hinnehmen. Der Mitarbeiter muss wissen dass jede kleinste Vergehen dass Vertrauen unwiderruflich zerstören kann, sodass es am Ende unmöglich wird das Arbeitsverhältnis fortzuführen.