Mitarbeiterdiebstahl

Mitarbeiterdiebstahl

Folgender Artikel soll als Leitfaden dienen bei folgendem Thema: Diebstahl Mitarbeiter überführen

Deutschlandweite Ermittlungen bei Diebstahl durch Mitarbeiter 

Dem deutschen Einzelhandel entstehen durch Diebstähle Schäden in Milliardenhöhe. In sehr vielen Fällen trifft es Unternehmensbereiche, in denen das Personal Zugang und Zugriff auf große Mengen Bargeld, Vermögen und anderweitige wertvolle Güter haben. Soll ein Täter überführt werden, braucht es gerichtsbeständige Beweise, da eine Kündigung außerhalb der Probezeit die Gefahr einer Klage mit sich bringt. Erfahrungsgemäß gibt es nichts, was nicht gestohlen wird.

Beweisen des Diebstahls, wie vorgehen?

Zumeist wird das Arbeitsverhältnis beendet, für diese Maßnahme werden jedoch unerschütterliche Beweise benötigt, die eindeutig das schuldhafte Verhalten des Mitarbeiters belegen.

Als Faustregel gilt:

Sie sollten niemanden beschuldigen, da Sie zum einen das Vertrauen ihrer unbescholtenen Mitarbeiter*innen riskieren und zum anderen den Dieb vorsichtiger werden lassen.

In Deutschland gilt der lateinische Grundsatz „in Dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten).

Bevor Sie eine Anschuldigung aussprechen, müssen Sie unbestreitbare Beweise vorlegen, die vor Gericht Bestand haben.

Bei einem Mitarbeiterdiebstahl helfen wir Ihnen:

1. den / die Täter zu identifizieren 

2. den Zeitpunkt festzulegen 

3. den Ort des Diebstahls festzuhalten 

4. die gestohlene Ware sicherzustellen 

5. die Beweismittel zusammenzutragen 

6. Herkunft des Beweismittels zu dokumentieren 

Die legalen Maßnahmen bei der Beweissicherung 

Bei den Methoden der Mitarbeiterüberwachung werden individuelle Datenschutz – und Persönlichkeitsrechte stark beschnitten. Überwachungen sind durch den Gesetzgeber gedeckt, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. In solch einem Fall kann auf Wunsch eine verdeckte Videoüberwachung erfolgen und je nach Art des Diebstahls können wir unsere Ermittler in den betroffenen Standort einschleusen, um Mitarbeiter*innen zu überführen. 

Welche Bereiche sind gefährdet ?


Insbesondere der Einzelhandel und Großhandel sind bevorzugte Tätigkeitsfelder, um Waren illegal zu stehlen. In Produktionsbereichen werden überwiegend Waren aus der Fertigung oder Werkzeuge entwendet. Die Gastronomie hat vermehrt Diebstähle von Bargeld zu verbuchen.

Kommen wir zum Einzelhandel 

Die Mitarbeiter versuchen regelmäßig, kleine Artikel für den privaten Bedarf oder die Weitergabe an Bekannte zu stehlen. Bevorzugt werden Gegenstände, die leicht in Taschen zu verstauen sind. Moderne Kassensysteme erschweren den Griff in die Kasse, was jedoch nicht ausgeschlossen ist. Die Entnahme von Wechselgeld wird beispielsweise beiseitegelegt. Auch wenn es sich hier um kleinere Beträge handelt, summieren sich diese auf das Jahr gerechnet auf. Als Arbeitgeber sollten Sie hier sensibilisiert sein. 

Der Großhandel

Hier ist es allein schon durch die Größe der Verpackung schwieriger, Handelsgut unbemerkt aus dem Betrieb zu schleusen. Allerdings sind der Wert des Gutes und die Summe im Kassenbereich erheblich größer. Im Bereich des Rohstoffhandels ist zusätzlich die Gefahr des Diebstahls von Metallwaren gegeben. Sofern diese auf dem Schwarzmarkt abgesetzt werden können, erzielt man einen beachtlichen Wert.

Die Produktion 

In Bereichen der Produktion sind die Mitarbeiter effizient beziehungsweise optimal ausgelastet. Die meisten Betriebe halten jedoch einem externen Sicherheitscheck nicht stand. Betriebsinterne Mitarbeiter kennen die Schwachstellen. Mit wenigen Handgriffen sind Produkte oder Werkzeuge beiseitegelegt, um sie später unentdeckt aus der Firma zu schmuggeln. Die Vorgehensweise kann hierbei abenteuerliche Formen annehmen.

Gastronomie 

In diesem Bereich ist das Unterschlagen von Trinkgeldern an der Tagesordnung. Hierbei unterschlagen Mitarbeiter*innen Trinkgelder des gesamten Teams, und sichern sich dadurch einen größeren Anteil zum Nachteil Kolleginnen und Kollegen. Eine andere Variante: Mitarbeiter*innen kassieren den Betrag und geben einen Teil davon nicht in die Kasse ein. Dieser Tathergang wird bei bekannten Gästen getätigt, die niemals eine Rechnung mitnehmen. 

Der Verdacht und die Überführung des Mitarbeiters 

Sie können einen verdächtigen Täterkreis durch verschiedene Analysen eingrenzen, beispielsweise durch das Auswerten von Überwachungsvideos unter Einbeziehung des Schichtplans. Sollte sich Mitarbeiter/innen zum Tatzeitpunkt des Öfteren in der Nähe befinden, dürfte es für die Eingrenzung ausreichen. Um weitere Maßnahmen ergreifen zu können, benötigen Sie glaubwürdige Zeugenaussagen, einen Videobeweis oder das Auffinden des Diebesguts beispielsweise im verschlossenen Spint des Verdächtigten. Mit einem Beweis, den der Beschuldigte nicht entkräften kann, können Sie Ihre Rechte vor Gericht einklagen. 

Strafe ja oder nein ?

Wenn Sie keine Wiederholung der Tat befürchten, und der/die betroffene Mitarbeiter/-in zuverlässig und produktiv arbeitet, kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Generell ist bei Diebstahl in den meisten Fällen eine fristlose Kündigung vertretbar und gerechtfertigt. Der Diebstahl an sich stellt einen Vertrauensbruch dar. Ungeachtet des Wertes gab es in der Vergangenheit etliche Urteile, die eine Kündigung in obiger Konstellation als rechtmäßig und geeignete Maßnahme ansahen. Im Zweifelsfall können Sie sich auf die ordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist berufen. Jeder Fall ist individuell. Nach Prüfung des Falles kann auch eine Entschädigung eingeklagt werden, sofern durch den Diebstahl ein erheblicher Schaden zu Stande kam.

Handfeste Beweise bei Diebstahl

Thema Schuldzuweisung: Der Verdacht rechtfertigt keine Maßnahme, der Beweis schon. Vor Gericht gilt, dass Sie die Herkunft aller Beweise offenlegen müssen. Nicht rechtmäßig zustande gekommene Beweise werden bei der Urteilsfindung weder zur Kenntnis genommen, noch als Beweis zugelassen. Wenn es schlecht für Sie läuft, kann es sogar passieren, dass Sie eine Klage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte erhalten.

Rufen Sie uns für die Ermittlung bei Diebstahl durch Mitarbeiter an: Wir helfen Ihnen, gerichtsverwertbare Beweise zu sammeln, mit den Sie vor Gericht Ihre Interessen vertreten können.

*Dieser Artikel ersetzt nicht die Beratungen durch einen Rechtsanwalt bitte wenden Sie sich an einen Beistand ihres Vertrauens.

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