Leibesvisitation durch den Sicherheitsdienst
Personenkontrollen bei Großveranstaltungen
Es ist jeden geläufig Kontrollen von Sicherheitsdiensten auf Veranstaltungen, Fußballstadien oder in städtischen Einrichtungen. Dabei geht es um die sogenannte Leibesvisitation, ein Abtasten eine Durchsuchung des Körpers auf dort befindliche Gegenstände.
Wann ist die Abtastung erlaubt um einen Sicherheitscheck durchzuführen?
Securityfirmen müssen bei Kontrollen dieser Art vorsichtig sein, der Gast hat das Recht sich einer Durchsuchung zu verweigern. willigt die Person ein dann stellt die Durchsuchung keinen Rechtseingriff dar! Sollte der Gast während der Durchsuchung seine Einwilligung widerrufen muss mit der Durchsuchung sofort aufgehört werden, da sich das Sicherheitspersonal ansonsten einer Straftat schuldig macht! Der Sicherheitsdienst kann sich jedoch in solchen Fällen auf das ihm übertragene Hausrecht berufen, und kann dem Einlass begehrenden abweisen.
Geschlechtertrennung bei der Untersuchung
Leibesvisitationen durch Security-firmen müssen immer von gleichgeschlechtlichen Mitarbeitern vollzogen werden. Das heißt: Nur ein männliche Sicherheitskraft darf eine männliche Person abtasten und durchsuchen. Umgekehrt dürfen weibliche Sicherheitskräfte auch nur weibliche Personen durchsuchen. Alles andere ist zu unterlassen ist, unzulässig und kann zur Anzeige wegen sexueller Belästigung führen. Ausnahmen gibt es jedoch: Elektronische Hilfsmittel, wie etwa Handabtaster dürfen bei Einlasskontrollen und der Untersuchung des anderen Geschlechts verwendet werden.
Eine gut geschulte Sicherheitskraft ist ein Muss!
Ein Sicherheitsmitarbeiter sollte bevor er auf einer Großveranstaltung aktiv werden darf, unbedingt vorher geschult werden. Er sollte imstande sein, wie er zum Beispiel mit Gästen/Personen bei der Einlasskontrolle umzugehen hat, wie die technischen Hilfsmittel zu bedienen sind und wie er sie anzusprechen hat. Eine ausgeprägte Menschenkenntnis dürfte von Vorteil sein, um die Verhaltensweise seines gegenüber richtig deuten zu können. Erfahren Sie mehr über unseren Veranstaltungsschutz.