Sicherheitskonzept Veranstaltungen Checkliste
Je nach Größe und Art der Veranstaltung kann es bei der Checkliste für den Veranstaltungsschutz zu Abweichungen kommen, hier einige „must have“ die Sie in ihre Checkliste aufnehmen sollten und können.
Anhand dieser Checkliste möchten wir Hilfestellung rund um das Thema Sicherheit auf Veranstaltungen geben. Die Besucher eines Events/Veranstaltung wollen Vergnügung haben und sich der Vorstellung erfreuen. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass der Veranstalter alles erdenkliche und mögliche getan hat, damit den Besuchern nichts passiert. Der Anspruch an die Sicherheit ist hoch, jedoch oftmals unklar, weil es derzeit zu viele unterschiedliche Sichtweisen rund um das Thema „Sicherheit auf Veranstaltungen“ gibt.
Bitte beachten Sie unseren rechtlichen Hinweise: Dieser Artikel handelt um verschiedene rechtliche Themen und ersetzt keine Anwaltliche Beratung. Unsere Checkliste bietet keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da nach Größe, Art und Konstellation der Veranstaltung unsere Checkliste nicht jedes Event abdecken kann, es soll als Orientierungshilfe dienen.
Unsere Checkliste zur Sicherheit auf Veranstaltungen
- Sind die ihnen Verordnungen gemäß Versammlungsstättenverordnung bekannt? Diese Vorschriften dürfen Sie nicht übergehen indem Sie es kleinreden, oder sagen das es schon immer so gemacht wurde
- Ist die Aufgabenverteilung die Zuständigkeiten unmissverständlich geregelt?
- Sind die Mitarbeiter befähigt die Ihm übertragene Arbeit auch ordnungsgemäß hinsichtlich Erfahrung und Fachwissen zu erfüllen?
- Kann der Ausfall eines federführenden Mitarbeiters z.B. wegen einer plötzlich eintretenden Krankheit aufgefangen werden?
- Wie steht es um Ressourcen, ist genügend: Material, Zeit Geld, Personal vorhanden, um erforderliche Aufgaben zu stemmen?
- Sind folgende Gefährdungen wie zum Beispiel: Hindernisse, Stolperstellen, Rutschgefahr, Glaswände, Bodenunebenheiten für den Gast wahrnehmbar und zu überwinden?
- Sind in Betracht kommende Risiken bekannt, und in Erwägung gezogen worden, wenn ja wurde eine Checkliste angefertigt?
- Ist Ihnen die höchst möglich und erlaubte Personenzahl bekannt, und welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Einhaltung zu gewährleisten?
- Ist für hinreichende Beleuchtung, und soweit erforderlich auch für eine Notbeleuchtung gesorgt?
- Wurden Maßnahmen getroffen worden, um Rettungswege für Rettungskräfte freizuhalten?
11.Wurden elektrische Arbeitsgeräte und Anlagen vorschriftsgemäß eingesetzt und auf Funktionalität geprüft? - Wurde eine nicht beanstandbare Kommunikation unter den Verantwortlichen für den Krisenfall eingerichtet?
- Im Krisenfall sollten es hinreichend Möglichkeiten gegeben sein, mit dem Publikum zu kommunizieren ?
- Sind Ihnen Entscheidungsträger bekannt und sind diese erreichbar?
- Sind Ihnen Entscheidungsträger bekannt und sind diese erreichbar?
- Welche Vorkehrungen wurden für den Fall einer Evakuierung oder Räumung getroffen?
- Ist ein Sicherheitskonzept vorhanden falls ja, bitte Unterscheiden Sie ob: ein Sicherheitskonzept überhaupt notwendig ist (siehe § 43 Absatz 1 oder Absatz 2 MVStättVO)
- Wurden alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt?
- Welche Möglichkeiten bestehen, ob und inwieweit Besucher vorab, oder während der Veranstaltung über Sicherheitsmaßnahmen durch Aushang, oder aber Durschsagen und Online Plattformen informiert werden können?
19.Wurden die Belegschaft und andere Dienstleister z.B Sicherheitsdienstleister für den Notfall- und in Sachen Sicherheitsmaßnahmen eingewiesen?
20.Wurde ein Prozess für den Fall der Fälle mit Blick auf die Pressearbeit und Krisenkommunikation miteinbezogen?