Welche Befugnisse haben Sicherheitsdienste
Hausrecht
Das Hausrecht ist eine zentrale Grundlage für die Befugnisse von Sicherheitsdiensten. Es ermöglicht dem Besitzer oder Betreiber eines Grundstücks oder Gebäudes, Regeln für das Verhalten auf seinem Gelände aufzustellen und die Einhaltung dieser Regeln durch Sicherheitskräfte durchsetzen zu lassen.
- Zutrittskontrolle: Im Rahmen des Hausrechts dürfen Sicherheitsdienste den Zutritt zu einem bestimmten Bereich kontrollieren. Sie können Personen den Zugang verwehren, wenn diese nicht befugt sind, oder wenn sie gegen die festgelegten Regeln des Geländes oder der Einrichtung verstoßen.
- Platzverweise: Sicherheitsdienste dürfen Personen auffordern, das Gelände zu verlassen, wenn diese gegen die Hausordnung verstoßen oder ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dabei kann es sich um Personen handeln, die durch ihr Verhalten andere gefährden, oder um Menschen, die z.B. keine Eintrittskarte für eine Veranstaltung haben.
- Durchsetzung der Hausordnung: Sicherheitsdienste haben das Recht, die Einhaltung der Hausordnung sicherzustellen. Das bedeutet, dass sie dafür sorgen, dass sich alle Personen auf dem Gelände an die festgelegten Regeln halten. Dies kann die Durchsetzung von Rauchverboten, Kleidervorschriften oder das Verhindern von Vandalismus umfassen.
Wichtig ist, dass diese Befugnisse sich auf den privaten Raum beschränken. Das Hausrecht gilt nicht im öffentlichen Raum, weshalb Sicherheitskräfte dort keine besonderen Rechte haben, die über die eines normalen Bürgers hinausgehen.
Jedermannsrecht
Neben dem Hausrecht spielt das Jedermannsrecht (gemäß § 127 Abs. 1 StPO) eine wichtige Rolle in den Befugnissen von Sicherheitsdiensten. Es gibt jedem Bürger, und damit auch privaten Sicherheitskräften, unter bestimmten Bedingungen das Recht, strafrechtlich relevante Handlungen vorzunehmen.
- Vorläufige Festnahme: Das Jedermannsrecht erlaubt es Sicherheitskräften, eine Person vorläufig festzunehmen, wenn diese auf frischer Tat bei der Begehung einer Straftat ertappt wird. Dies gilt für Straftaten wie Diebstahl, Vandalismus oder Körperverletzung. Die vorläufige Festnahme darf nur so lange andauern, bis die Polizei eintrifft, die dann das weitere Verfahren übernimmt. Die Sicherheitskräfte dürfen in dieser Situation angemessene Mittel einsetzen, um die festgenommene Person zu überwältigen oder am Fliehen zu hindern.
- Notwehr und Nothilfe: Sicherheitsdienste dürfen sich selbst und andere Personen verteidigen, wenn sie angegriffen werden. Das Notwehrrecht (nach § 32 StGB) gestattet ihnen, bei einem Angriff so viel Gewalt anzuwenden, wie nötig ist, um diesen abzuwehren. Dabei müssen sie jedoch die Verhältnismäßigkeit wahren – das bedeutet, dass nur so viel Gewalt eingesetzt werden darf, wie zur Abwehr erforderlich ist. Ein unverhältnismäßiger Einsatz von Gewalt kann rechtliche Konsequenzen für die Sicherheitskräfte haben.
Überwachungs- und Kontrollrechte
Sicherheitsdienste sind oft für die Überwachung von Objekten oder Personen zuständig, z.B. in Kaufhäusern, bei Veranstaltungen oder in Firmengebäuden. Ihre Befugnisse in diesem Bereich ergeben sich aus vertraglichen Vereinbarungen und rechtlichen Regelungen, die vor allem auf den Schutz des Eigentums und der Personen abzielen.
- Videoüberwachung: Sicherheitsdienste dürfen im Auftrag eines Unternehmens oder einer Einrichtung Videoüberwachungen durchführen. Diese Überwachung muss jedoch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere dem Datenschutzrecht. Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn sie der Sicherheit dient und angemessen ist. Die betroffenen Personen müssen in der Regel über die Überwachung informiert werden (z.B. durch Schilder). Öffentliche Bereiche dürfen in der Regel nicht überwacht werden, es sei denn, es gibt spezielle behördliche Genehmigungen.
- Personen- und Taschenkontrollen: Sicherheitsdienste dürfen Taschen- und Personenkontrollen durchführen, wenn die betroffene Person damit einverstanden ist (z.B. bei Zutrittskontrollen zu Veranstaltungen) oder wenn ein Verdacht auf eine Straftat besteht (z.B. bei einem Diebstahlsverdacht in einem Geschäft). Diese Kontrollen müssen freiwillig sein, es sei denn, sie erfolgen auf Grundlage eines Verdachts. Der Schutz der persönlichen Würde und der Datenschutz müssen immer gewährleistet sein.
- Absicherung von Gebäuden und Veranstaltungen: Sicherheitsdienste haben das Recht, Gebäude und Veranstaltungen zu überwachen und abzusichern. Dazu gehört auch das Recht, Personen an Eingängen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände mit sich führen. Auch hier muss die Zustimmung der betroffenen Personen vorliegen oder der Schutz vor einer akuten Gefahr gegeben sein.
Eingeschränkte Befugnisse im öffentlichen Raum
Im öffentlichen Raum sind die Befugnisse von Sicherheitsdiensten deutlich eingeschränkt. Sie haben hier keine besonderen Rechte, die über die eines normalen Bürgers hinausgehen. Sie dürfen beispielsweise keine eigenmächtigen polizeilichen Maßnahmen ergreifen oder Verkehrsregeln durchsetzen.
- Begleitung und Schutz von Personen: Sicherheitsdienste können Personen im öffentlichen Raum begleiten und schützen, haben jedoch keine hoheitlichen Befugnisse, wie z.B. das Durchsetzen von Sicherheitsmaßnahmen oder das Erteilen von Platzverweisen. Der Schutz darf nur auf freiwilliger Basis erfolgen und basiert in erster Linie auf der Prävention von Gefahrensituationen.
- Maßnahmen bei Straftaten: Wenn Sicherheitskräfte im öffentlichen Raum Zeuge einer Straftat werden, dürfen sie gemäß dem Jedermannsrecht einschreiten, jedoch nur, wenn sie selbst oder andere akut gefährdet sind. Hier ist es wichtig, dass sie umgehend die Polizei verständigen.
Waffeneinsatz und Gewaltanwendung
Die Anwendung von Gewalt und der Einsatz von Waffen durch Sicherheitskräfte sind streng geregelt.
- Waffeneinsatz: Sicherheitsdienste dürfen nur dann Waffen tragen, wenn sie über einen entsprechenden Waffenschein verfügen und dafür speziell ausgebildet sind. Das Führen von Waffen ist an strenge Auflagen geknüpft, und die Sicherheitskräfte dürfen nur in Ausnahmefällen zur Waffe greifen. Der Einsatz von Waffen muss immer verhältnismäßig sein und ist nur zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leib und Leben zulässig.
- Verhältnismäßigkeit von Gewalt: Sicherheitsdienste dürfen Gewalt nur in Notwehrsituationen oder bei einer vorläufigen Festnahme im Rahmen des Jedermannsrechts anwenden. Die Gewalt muss immer verhältnismäßig zur Situation sein. Unangemessene Gewaltanwendung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Sonderbefugnisse bei Veranstaltungen
Bei größeren Veranstaltungen haben Sicherheitsdienste oft erweiterte Befugnisse, die sich aus dem Auftrag des Veranstalters ergeben. Diese basieren meist auf vertraglichen Vereinbarungen und dem Hausrecht.
- Sicherheitskontrollen am Eingang: Sicherheitsdienste dürfen Personen beim Zutritt zu einer Veranstaltung auf verbotene oder gefährliche Gegenstände kontrollieren. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt in der Regel die Zustimmung zu diesen Kontrollen voraus.
- Durchsetzung von Regeln während der Veranstaltung: Sicherheitskräfte können Personen, die gegen die Veranstaltungsregeln verstoßen, der Veranstaltung verweisen und Platzverweise erteilen. Auch hier basiert die Befugnis auf dem Hausrecht des Veranstalters.
Fazit
Sicherheitsdienste haben spezifische und eingeschränkte Befugnisse, die sich vor allem auf den privaten Raum und das Hausrecht stützen. Sie dürfen im Auftrag von Privatpersonen oder Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit zu gewährleisten, dürfen jedoch keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen. Das Jedermannsrecht ermöglicht ihnen in bestimmten Situationen, wie bei Straftaten, einzuschreiten, jedoch immer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. In öffentlichen Bereichen sind ihre Befugnisse stark eingeschränkt, und der Einsatz von Gewalt oder Waffen ist nur in Notwehr oder bei akuter Gefahr zulässig.