Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen Pflicht

KANN ES PFLICHT SEIN; EINEN SICHERHEITSDIENST ZWECKS ABSICHERUNG DER VERANSTALTUNG ZU BUCHEN?

Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Sportevents, Schützenfeste, Karnevalsfeiern oder Festivals muss sich der Veranstalter an die örtlich festgelegten Anweisungen halten. Bei Ereignissen, wo große Menschenmassen aufeinandertreffen, müssen neben vielen anderen Gesichtspunkten auch die sicherheitstechnischen Anweisungen berücksichtigt werden.

Eine Veranstaltung muss gut vorbereitet und der sichere Ablauf gewährleistet sein. Um für den Schutz und die Sicherheit der Besucher aufzukommen, ist es zwingend erforderlich, eine gewisse Personenstärke an Sicherheitspersonal bereit zu halten. 

In der Regel wird ein Sicherheitsmitarbeiter für je 100 Besucher/Gäste gebucht. Es dürfen nur Sicherheitsunternehmen beauftragt werden, die über die nötige Erlaubnis im Sicherheitsgewerbe gemäß § 34a GewO der Gewerbeordnung verfügen.

Bei Events mit einem Gefährdungspotenzial sollte unbedingt ein Sicherheitskonzept erstellt werden. Die Überprüfung des Konzeptes erfolgt durch die zuständige Abteilung für Ordnung und Sicherheit. Auch wenn es keine gesetzlichen Vorgaben und keine anderen Normen gibt, die festlegen, wie viele Sicherheitsmitarbeiter für ein Event bereitgestelltwerden müssen, muss der Veranstalter selbst Überlegungen anstreben, wie viel Sicherheitspersonal auf der Veranstaltung benötigt wird, um einen reibungslosen Ablauf für die Sicherheit der Gäste garantieren zu können. 

Ein Sicherheitskonzept bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum zu erstellen ist wichtig. Sicherheitsdienste befassen sich unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften auch um die Einrichtung von Flucht- und Rettungswegen.

Bei weiteren Fragen zum Veranstaltungsschutz beraten wir Sie gerne individuell und ausführlich.

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